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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 07.04.2010
- 5 U 232/09 -
Räum- und Streupflicht: Friedhofswege müssen bei Beerdigung nicht weiträumig um Grabstelle geräumt werden
Gemeinde kann bei Sturz nach verlassen geräumter Wege nicht zu Schadensersatz verpflichtet werden
Wer auf einem vereisten Friedhofsweg stürzt, kann deswegen keinen Schadenersatz von der Gemeinde verlangen, wenn geräumte Friedhofswege zur Verfügung standen. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall besuchte der Kläger im
Räumen von Friedhofswege zur Begräbnisstelle ausreichend
Das Landgericht Coburg konnte keine Pflichtverletzung der beklagten
Keine Verletzung der Räum- und Streupflicht durch Gemeinde
Gegen diese Entscheidung legte der Kläger beim Oberlandesgericht Bamberg Berufung ein, welche zurückgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg
- Landgericht Coburg, Urteil vom 28.10.2009
[Aktenzeichen: 12 O 459/09]
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Dokument-Nr. 9743
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