Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: CR 2014, 390
Zeitschrift: Computer und Recht (CR),
Jahrgang: 2014, Seite: 390
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
CR 2014, 390:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom19.02.2014
- 6 U 49/13 -
Keine zwingende Haftung auf Unterlassung bei Setzen eines Links zu einer Internetseite mit wettbewerbswidrigen Angaben
Setzt eine Person auf ihrer Internetseite einen Link zur Startseite eines anderen Internetauftritts, so haftet die Person dann nicht auf Unterlassung wegen auf dem Internetauftritt befindlichen irreführenden und damit wettbewerbswidrigen Angaben, wenn sich die Person nicht mit den Aussagen identifiziert. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Link nicht unmittelbar zu den beanstandeten Inhalten führt und der Internetauftritt noch weitere nicht zu beanstandende Inhalte enthält. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle CR 2014, 390 wird teils auch als „CR 14, 390“, „CR 2014, S. 390“ oder „CR 14, S. 390“ zitiert.