Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2007, 99
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2007, Seite: 99
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2007, 99:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom27.11.2006
- 3 Ss 219/05 -
Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
Auch ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer darf im Straßenverkehr nicht benutzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden. Das Gericht setzte den Organizer einem Mobil- und Autotelefon gleich, dessen Benutzung dem Fahrzeugführer im Straßenverkehr untersagt ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2007, 99 wird teils auch als „DAR 07, 99“, „DAR 2007, S. 99“ oder „DAR 07, S. 99“ zitiert.