Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2002, 863
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2002, Seite: 863
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2002, 863:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.2002
- XI ZR 50/01 -
BGH: Sittenwidrige Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten bei krasser finanzieller Überforderung, Übernahme allein aus emotionaler Verbundenheit und Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit durch Bank
Eine Bürgschaftsübernahme durch einen Ehegatten ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Ehegatte dadurch finanziell krass überfordert wird, die Übernahme allein aus der emotionalen Verbundenheit zum anderen Ehegatten erfolgte und der Kreditgeber die emotionale Verbundenheit ausnutzte. Das Interesse des Kreditgebers am Schutz von Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten ändert an der Sittenwidrigkeit nichts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2002, 863 wird teils auch als „DNotZ 02, 863“, „DNotZ 2002, S. 863“ oder „DNotZ 02, S. 863“ zitiert.