Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2017, 281
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2017, Seite: 281
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2017, 281:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.01.2017
- VII ZR 301/13 -
BGH: Geltendmachung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung setzt nicht zwingend Abnahme des Werks voraus
Das Geltendmachen eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung gemäß § 634 Nr. 2, 637 BGB setzt grundsätzlich eine vorherige Abnahme des Werks voraus. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten zu wollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2017, 281 wird teils auch als „DNotZ 17, 281“, „DNotZ 2017, S. 281“ oder „DNotZ 17, S. 281“ zitiert.