Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2023, 688
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2023, Seite: 688
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2023, 688:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom27.04.2023
- V ZB 58/22 -
BGH: Dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang gegenüber Vorkaufsrecht des Mieters
Hat der Eigentümer einer Wohnung einem Familienangehörigen ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt, so ist dieses gegenüber dem Vorkaufsrecht des Mieters vorrangig. Dies ergibt sich aus der Wertung des § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DNotZ 2023, 688 wird teils auch als „DNotZ 23, 688“, „DNotZ 2023, S. 688“ oder „DNotZ 23, S. 688“ zitiert.