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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.12.2010
- C-108/09 -
EuGH: Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet zulässig
Nationale Verbotsregelungen stellen Hindernis für freien Warenverkehr in der EU dar
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten. Der Schutz der Gesundheit von Verbrauchern ist auch durch weniger beeinträchtigende Maßnahmen zu gewährleisten. Eine nationale Regelung, die ein Verbot für den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet vorsieht, stellt ein Hindernis für den freien Warenverkehr in der Europäischen Union dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Nach ungarischem Recht ist zum Vertrieb von
Ungarischen Gesundheitsbehörden untersagten den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet
Die ungarische Gesellschaft Ker-Optika vertreibt
Nationales Gericht legt EuGH Frage zur Pflicht des ausschließlichen Vertriebs von Kontaktlinsen über Fachgeschäfte für medizinische Hilfsmittel vor
Ker-Optika focht diese Verbotsverfügung gerichtlich an, und der Baranya megyei bíróság (Bezirksgericht Baranya, Ungarn), bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, legte dem Gerichtshof die Frage vor, ob das Unionsrecht der ungarischen Regelung entgegensteht, wonach
Verbot behindert erheblich für andere Mitgliedstaaten den Zugang zum ungarischen Markt
In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass das nach ungarischem Recht bestehende Verbot,
Nationale Regelung soll Schutz der Gesundheit der Verbraucher gewährleisten
Zur Frage einer Rechtfertigung dieser Beschränkung weist der Gerichtshof darauf hin, dass ein Mitgliedstaat verlangen kann, dass
Dienstleistungen können auch von Augenärzten außerhalb von Optikergeschäften erbracht
Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass diese Dienstleistungen auch von Augenärzten außerhalb von Optikergeschäften erbracht werden können. Zudem sind diese Leistungen grundsätzlich nur bei der ersten Lieferung von
Unter diesen Umständen entscheidet der Gerichtshof, dass das Ziel, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2010
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Jahrgang: 2011, Seite: 160 MMR 2011, 160
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Dokument-Nr. 10666
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