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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.09.2011
- C-108/10 -
EuGH präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei einem Übergang auf einen neuen Arbeitgeber
Ziel der Unionsvorschriften ist es, Arbeitnehmer allein aufgrund des Übergangs nicht schlechter dastehen zu lassen als vorher
Es kann dem Unionsrecht zuwiderlaufen, dass übergangene Arbeitnehmer - auch diejenigen, die bei einer Behörde eines Mitgliedstaats beschäftigt gewesen sind und von einer anderen Behörde übernommen werden - allein aufgrund des Übergangs eine erhebliche Kürzung ihres Arbeitsentgelts hinnehmen müssen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Nach den Unionsvorschriften über die Wahrung von Ansprüchen der
Gehaltsstufe entspricht nur 9 Jahre Dienstalter statt 20 Jahre
Frau Scattolon, die von der Gemeinde Scorzè (Italien) in staatlichen Schulen als Hausmeisterin beschäftigt war, übte diese Tätigkeit von 1980 bis 1999 als Mitglied des Verwaltungs-, technischen und Hilfspersonals (ATA) der lokalen Gebietskörperschaften aus. Ab 2000 wurde sie in den staatlichen Dienst als Mitglied des ATA-Personals des Staates übernommen und in eine Gehaltsstufe eingestuft, die in diesem Dienst einem
20 Jahre Dienstalter vom Ministerium nicht anerkannt
Da ihr bei der Gemeinde Scorzè erreichtes
Tribunale di Venezia ruft EuGH zu Unionsvorschriften an
Dieses Gericht fragt den Gerichtshof, ob die Unionsvorschriften über die Wahrung von Ansprüchen der
EuGH: Unternehmensübergang = Personal aus strukturierter Gesamtheit
Zunächst stellt der Gerichtshof fest, dass die Übernahme des bei einer Behörde eines Mitgliedstaats beschäftigten Personals, das mit der Erbringung von Hilfsdiensten an Schulen - darunter insbesondere der Instandhaltung und Hilfstätigkeiten in der Verwaltung - betraut ist, durch eine andere Behörde einen "Unternehmensübergang" darstellt, wenn dieses Personal aus einer strukturierten Gesamtheit von Beschäftigten besteht, die als
Lage darf sich durch Übergang nicht verschlechtern
Was sodann die Berechnung des Arbeitsentgelts der von einem Übergang betroffenen
Ministerium berechnet nur "fiktives" Dienstalter
Im vorliegenden Fall hat das Ministerium, anstatt das
Unionsrecht lässt Kürzungen des Arbeitsentgeltes nicht zu
Daher gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das
Da der fragliche Übergang in anderen Verfahren, die von Kollegen von Frau Scattolon eingeleitet worden waren, Anlass zu Urteilen der Corte suprema di cassazione (Kassationsgerichtshof) und darauf hin zu einem Gesetz gegeben hat, in dem die Modalitäten dieses Übergangs für alle von ihm betroffenen
1 Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 12244
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