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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.07.2024
- C-112/22 CU und C-223/22 ND -
EuGH rügt mindestens zehnjähriges Wohnsitzerfordernis in Italien
Zehn Jahre Wohnsitz als Voraussetzung für Sozialhilfe zu lang
Der Zugang langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger zu einer Maßnahme der sozialen Sicherheit, der Sozialhilfe oder des Sozialschutzes darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie mindestens zehn Jahre in einem Mitgliedstaat gewohnt haben. Denn es handelt sich laut EuGH dabei um eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung.
Zwei in Italien langfristig aufenthaltsberechtigte
Wohnsitzvoraussetzung stellt mittelbare Diskriminierung dar
Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass die in Rede stehende Wohnsitzvoraussetzung eine mittelbare
Frist darf nicht einseitig verlängert werden
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie die Voraussetzung eines ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts von fünf Jahren im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats vorsieht, damit ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34233
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