Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.07.2021
- C-178/20 -
Kein Vertrieb eines rezeptfreien Arzneimittels in andere EU-Staaten ohne Genehmigung
Ausnahmen in medizinischen Bedarfsfällen möglich
Ein in einem Mitgliedstaat nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegendes Arzneimittel darf in einem anderen Mitgliedstaat nur dann vertrieben werden, wenn auch dieser Mitgliedstaat sein Inverkehrbringen genehmigt. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Im März 2019 wiesen die ungarischen Behörden das ungarische Unternehmen Pharma Expressz an, seine Geschäftspraxis zu unterlassen, unter Missachtung der hierfür im ungarischen Recht vorgesehenen Formalitäten in
Vertrieb ohne Genehmigung in Ungarn nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Nach ungarischem Recht dürfen nämlich
Einhaltung der Formalitäten eventuell Verstoß gegen EU-Recht?
Pharma Expressz hat den Bescheid der ungarischen Behörden beim Fõvárosi Törvényszék (Hauptstädtisches Stuhlgericht, Ungarn) angefochten, das den Gerichtshof um Klärung der Frage ersucht, ob es nicht gegen das
EuGH: Ohne Genehmigung des Mitgliedstaats oder der Kommission kein Vertrieb
Der EuGH wies darauf hin, dass nach der Arzneimittelrichtlinie1 ein
Ausnahme stellt ordnungsgemäße Umsetzung der Arzneimittelrichtlinie dar
Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass die sich aus den ungarischen Rechtsvorschriften ergebenden Formalitäten offenbar die Umsetzung einer in der Arzneimittelrichtlinie vorgesehenen Ausnahme in ungarisches Recht darstellen, die in besonderen medizinischen Bedarfsfällen das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat gestattet, selbst wenn keine von diesem Staat oder der Kommission erteilte
Anerkennungsantrag wurde nicht gestellt
Zu dem in der Arzneimittelrichtlinie vorgesehenen Verfahren der gegenseitigen Anerkennung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2021
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30555
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30555
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.