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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.12.2023
- C-206/22 -
EuGH: Kein Anspruch auf Ausgleich von Urlaub während der Quarantäne
Die Quarantäne ist nicht mit einer Krankheit vergleichbar
Covid-19-Pandemie: Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Ein
Daraufhin beantragte er bei der Sparkasse, diese Urlaubstage auf einen späteren Zeitraum übertragen zu dürfen. Nachdem die Sparkasse dies abgelehnt hatte, wandte er sich an das zuständige Arbeitsgericht und machte geltend, dass diese Ablehnung gegen das Unionsrecht, nämlich die
Vorlage des Arbeitsgerichts
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein wollte daher vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht verlangt, dass Urlaubstage, die mit der
EuGH: Unionsrecht verlangt keinen Ausgleich für Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer in Quarantäne ist
Der Gerichtshof entscheidet, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass die Tage bezahlten Jahresurlaubs, an denen der
Folglich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2023
Quelle: Europäischer Gerichtshof, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 33575
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