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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.12.2014
- C-354/13 -
Fettleibigkeit kann als Behinderung angesehen werden
Adipositas kann bei deutlicher Einschränkung bei der Teilhabe am Berufsleben als Behinderung angesehen werden
Adipositas, sogenannte "Fettleibigkeit", kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein. Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der als solcher Diskriminierungen wegen Adipositas verböte, doch fällt Adipositas unter den Begriff "Behinderung", wenn sie unter bestimmten Bedingungen den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindert.
Zur Konkretisierung des Grundsatzes der Gleichbehandlung legt eine Richtlinie der Union* einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf fest. Nach dieser Richtlinie sind Diskriminierungen wegen der Religion, der Weltanschauung, einer
Gemeinde verneint Adipositas als Grund für Kündigung des Tagesvaters
Herr Karsten Kaltoft hat 15 Jahre als Tagesvater für die Gemeinde Billund (Dänemark) gearbeitet. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er damit betraut, Kinder bei sich zuhause zu betreuen. Am 22. November 2010 beendete die Gemeinde seinen Arbeitsvertrag. Die Entlassung war zwar mit der sinkenden Zahl der zu betreuenden Kinder begründet, die Gemeinde gab aber nicht an, aus welchen Gründen ihre Wahl auf Herrn Kaltoft gefallen war. Während der gesamten Laufzeit seines Arbeitsvertrags galt Herr Kaltoft als adipös im Sinne der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Seine
Nationales Gericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH zum möglichen Verstoß gegen das EU-Recht durch Diskriminierung wegen Adipositas
Im Rahmen der Prüfung dieser Klage hat das Gericht in Kolding, Dänemark (Retten i Kolding), den Gerichtshof um Aufschluss darüber ersucht, ob das Unionsrecht ein eigenständiges Verbot der
Allgemeine Verbot der Diskriminierung ist ein Grundrecht
In seinem Urteil führt der Gerichtshof zunächst aus, dass das allgemeine Verbot der
Richtlinie über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf führt Adipositas nicht als Diskriminierungsgrund an
Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass weder die Verträge noch das abgeleitete Unionsrecht auf dem Gebiet von Beschäftigung und Beruf ein Verbot der
Auf Adipositas beruhende Entlassung fällt nicht in Anwendungsbereich des Unionsrechts
Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass die Akte nichts enthält, was darauf schließen ließe, dass eine Entlassung, die auf
Adipositas als "Behinderung"?
Zur Frage, ob
Arbeitgeber muss Vorkehrungen treffen, um Personen mit Behinderungen Ausübung eines Berufs zu ermöglichen
Darüber hinaus geht die Definition des Begriffs "Behinderung" der Bestimmung und Beurteilung der geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Vorkehrungsmaßnahmen voraus, die die Arbeitgeber nach der Richtlinie zu ergreifen haben, um einer Person mit einer
Adipositas kann unter den Begriff "Behinderung" im Sinne der Richtlinie fallen
Aus diesen Gründen gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die
Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die
Erläuterungen
* - Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Krankenkassen müssen Schlankheitsmittel „Acomplia“ weiterhin nicht bezahlen
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 08.06.2007
[Aktenzeichen: S 83 KA 53/07 ER]) - Bewerberin hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen behaupteter Benachteiligung aufgrund Übergewichts
(Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 12.06.2014) - EU-Mitgliedsstaaten müssen alle Arbeitgeber zur Schaffung angemessener Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen verpflichten
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.07.2013
[Aktenzeichen: C-312/11])
Jahrgang: 2015, Seite: 391 NJW 2015, 391
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Dokument-Nr. 20368
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