Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.07.2014
- C-421/13 -
Gestaltung der "Apple"-Flagship Stores kann als Marke eingetragen werden
Darstellung muss sich zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen eignen
Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte, wie beispielsweise eines "Apple"-Flagship Stores, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden. Eine solche Darstellung muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Im Jahr 2010 ließ Apple beim United States
Deutsche Patent- und Markenamt lehnt Schutzerstreckung für Abbildung der Verkaufsstätten der Waren auf das deutsche Hoheitsgebiet ab
Später hat Apple die internationale Registrierung dieser
Apple legt Beschwerde beim Bundespatentgericht ein
Gegen diese Entscheidung hat Apple Beschwerde beim Bundespatentgericht eingelegt. Dieses möchte vom Gerichtshof u. a. wissen, ob die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben als
EuGH zu den Voraussetzungen für die Anmeldung einer Marke
In seinem Urteil weist der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass der Gegenstand der Anmeldung, um eine
Darstellung von Waren und Dienstleistungen, die zur Unterscheidung von anderen Unternehmen geeignet ist, kann als Marke anerkannt werden
Der Gerichtshof ist insoweit der Auffassung, dass eine Darstellung wie die im vorliegenden Fall, die die Ausstattung einer Verkaufsstätte mittels einer Gesamtheit aus Linien, Konturen und Formen abbildet, eine
Eignung eines Zeichens als Marke beinhaltet nicht zwangsläufig Unterscheidungskraft im Sinne der Richtlinie
Der Gerichtshof betont jedoch, dass die allgemeine Eignung eines Zeichens als
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Beurteilungskriterien, die von der zuständigen Behörde in Bezug auf Zeichen anzulegen sind, die aus einer zeichnerischen Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte bestehen, keine anderen sind als die, die für andere Arten von Zeichen verwendet werden.
Ausstattung von Flagship Stores eines Herstellers von Waren kann als Zeichen eingetragen werden
Was schließlich die Frage betrifft, ob Leistungen, die den Verbraucher dazu veranlassen sollen, die Waren des Anmelders zu kaufen, "Dienstleistungen" sein können, für die ein Zeichen wie das im vorliegenden Fall in Rede stehende als
Der Gerichtshof zieht hieraus den Schluss, dass die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben als
Erläuterungen
* - Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Bundespatentgericht erklärt Apple-Patent für nichtig
(Bundespatentgericht, Urteil vom 26.09.2013
[Aktenzeichen: 2 Ni 61/11 EP verbunden mit 2 Ni 76/11 EP]) - EuGH konkretisiert Anforderungen für Angaben von Waren und Dienstleistungen bei Markenschutzanmeldungen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.06.2012
[Aktenzeichen: C-307/10])
Jahrgang: 2014, Seite: 357, Entscheidungsbesprechung von Joachim Jahn GRURPrax 2014, 357 (Joachim Jahn)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18471
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18471
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.