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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2012
- C-428/11 -
Preisgewinn darf für Verbraucher nicht mit weiteren Kosten verbunden sein
EuGH untersagt aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden durch Gewinnwerbeschreiben
Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er für dessen Entgegennahme bestimmte Kosten übernehmen muss, sind verboten Das Verbot solcher Praktiken gilt auch dann, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Verhältnis zum Wert des Preises geringfügig sind oder dem Gewerbetreibenden keinerlei Vorteil bringen. dies entschied der Europäische Gerichtshof.
Das Unionsrecht will die wirtschaftlichen Interessen der
Rechtsstreit zwischen Werbeunternehmen und Wettbewerbsbehörde
In der vorliegenden Rechtssache stehen sich einerseits fünf auf den Versand von Werbung spezialisierte Unternehmen und mehrere ihrer Mitarbeiter und andererseits das Office of Fair Trading (britische Wettbewerbsbehörde; im Folgenden: OFT), das im Vereinigten Königreich für die Durchsetzung von Verbraucherschutzregelungen, u. a. in Bezug auf die Praktiken von Gewerbetreibenden, zuständig ist, gegenüber.
Erhalt von Gewinnnummern waren mit Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Diensten verbunden
Das OFT gab den Gewerbetreibenden auf, ihre Praktiken einzustellen, die darin bestanden, den
Beispielsweise betrafen mehrere Werbesendungen Mittelmeerkreuzfahrten. Um diesen Preis in Anspruch zu nehmen, musste der
Gewerbetreibende sind an aktuellen Datenbeständen der Teilnehmer interessiert
Den Gewerbetreibenden geht es ihren Stellungnahmen vor dem Gerichtshof zufolge um aktuelle Datenbestände der Teilnehmer, die durch Werbung mit der Ausschreibung von Preisen angesprochen werden können, da diese Daten dazu verwendet werden könnten, den Verbrauchern andere einschlägige Produkte anzubieten, oder an andere Unternehmen veräußert werden könnten, die daran interessiert seien, ihre Produkte anzubieten.
Praktiken mit Unionsrecht vereinbar?
Der Gerichtshof wird gefragt, ob solche Praktiken mit dem Unionsrecht vereinbar sind, und insbesondere, ob die Gewerbetreibenden einem
Unionsrecht verbietet aggressive Praktiken
In seinem Urteil antwortet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht aggressive Praktiken verbietet, mit denen dem
Verbot aggressiver Praktiken auch wenn dem Verbraucher auferlegte Kosten geringer sind als der Gewinn
Solche Praktiken sind selbst dann verboten, wenn die dem
Auch verschiedene Vorgehensmöglichkeiten für Verbraucher nicht erlaubt
Im Übrigen sind solche aggressiven Praktiken auch dann verboten, wenn dem
Schließlich antwortet der Gerichtshof, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, die Informationen, die den Verbrauchern, auf die diese Praktiken abzielen, mitgeteilt werden, unter Berücksichtigung ihrer Klarheit und Verständlichkeit zu beurteilen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- EuGH: Anlocken von Kunden durch kostenlose Teilnahme an Lotterie stellt nicht automatisch unlautere Geschäftspraxis dar
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.01.2010
[Aktenzeichen: C-304/08]) - Versteckte Kostenangaben auf Internetseiten sind unwirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2007
[Aktenzeichen: 161 C 23695/06]) - OLG Koblenz: Preisausschreiben mit pauschal ausgeschriebener Flugreise als Hauptgewinn ist wettbewerbswidrig
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 21.07.2010
[Aktenzeichen: 9 U 353/10])
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Dokument-Nr. 14408
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