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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2018
- C-451/16 -
Britische Regelung für Rentenbezug nach Geschlechtsumwandlung stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar
Verweigerter Anspruch auf Ruhestandsrente wegen nicht für ungültig erklärter Ehe nach Geschlechtsumwandlung diskriminierend
Eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, darf nicht gezwungen sein, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alter in Anspruch nehmen möchte. Eine solche Voraussetzung stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Eine Richtlinie* verbietet in Bezug auf staatliche Leistungen einschließlich Alters- und Ruhestandsrenten die
Ehe aus religiösen Gründen nicht für ungültig erklärt
MB wurde 1948 geboren und bei der Geburt als männlich eingetragen. Im Jahr 1974 heiratete MB eine Frau. Im Jahr 1991 begann MB, als Frau zu leben, und im Jahr 1995 unterzog sie sich einer operativen
Antrag auf Rente mit Verweis auf nicht vollständige Anerkennung der Geschlechtsumwandlung abgelehnt
Im Jahr 2008 vollendete MB das 60. Lebensjahr und stellte daher einen Antrag auf Erhalt der staatlichen Ruhestandsrente. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie mangels einer vollständigen Bescheinigung über die Anerkennung ihrer
Diskriminierungsverbot gilt auch bei Geschlechtsumwandlungen
In seinem Urteil wies der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass er im vorliegenden Fall nicht mit der Frage befasst ist, ob die rechtliche Anerkennung einer
Nach nationaler Regelung werden Person mit Geschlechtsumwandlung nach Eheschließung unterschiedlich behandelt
Die Gerichtshof stellt fest, dass die Voraussetzung, wonach die
Sodann prüft der Gerichtshof, ob die Situation einer Person, die sich nach ihrer Eheschließung einer
Britische Regelung stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar
Hierzu stellt der Gerichtshof fest, dass das gesetzliche System der Ruhestandsrente im Vereinigten Königreich gegen das Risiko des Alters schützen soll, indem es der betreffenden Person unabhängig von ihrem Ehestand einen Anspruch auf eine Ruhestandsrente verleiht, der nach Maßgabe der während ihres Berufslebens eingezahlten Beiträge erworben wird. Der Gerichtshof kommt in Anbetracht des Gegenstands und der
Erläuterungen
* - Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. 1979, L 6, S.24).
** - Die Rechtslage im Vereinigten Königreich hat sich geändert. Das Gesetz von 2013 über die gleichgeschlechtliche Ehe (Marriage [Same Sex Couples] Act 2013) trat am 10. Dezember 2014 in Kraft und erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren mittlerweile die Eheschließung. Sein Schedule 5 änderte Section 4 des Gesetzes von 2004 über die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit (Gender Recognition Act 2004):
Die Ausschüsse für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit müssen nunmehr jedem verheirateten Antragsteller eine vollständige Bescheinigung über die Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit erteilen, wenn dessen Ehepartner zustimmt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2018
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Transsexuellengesetz: Zwang zur Ehescheidung für Transsexuelle ist verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.05.2008
[Aktenzeichen: 1 BvL 10/05]) - Transsexualität: Geschlechtsumwandlung als Voraussetzung zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt Verstoß gegen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: 1 BvR 3295/07])
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Dokument-Nr. 26092
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