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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 01.03.2012
- C-467/10 -
EU-Führerschein muss bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht anerkannt werden
Gerichtshof der Europäischen Union schränkt Führerscheintourismus erneut ein
Weigert sich ein Mitgliedstaat, einen Führerschein auszustellen, darf er die Anerkennung eines später in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins nicht verweigern. Ein Mitgliedstaat kann jedoch die Anerkennung des Führerscheins dann verweigern, wenn aufgrund von unbestreitbaren, vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen feststeht, dass der Inhaber des Führerscheins die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht erfüllte. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde Herr Akyüz in Deutschland in den Jahren 2004 bis 2008 mehrfach strafrechtlich verurteilt, u. a. wegen Körperverletzung, Fahrens ohne
Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins unklar
Am 24. November 2008 erwarb Herr Akyüz jedoch in Dìèín (Tschechische Republik) einen
Verweigerung der Anerkennung zulässig?
Das Landgericht Gießen, das als Berufungsinstanz mit der Sache befasst ist, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die deutschen Behörden unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens dem in der Tschechischen Republik ausgestellten
Voraussetzungen für Erhalt der Fahrerlaubnis müssen Behörden des ausstellenden Mitgliedsstaates prüfen
Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass das Unionsrecht* die gegenseitige
Versagen der Anerkennung der Fahrerlaubnis unter bestimmten, eng auszulegenden Voraussetzungen dennoch zulässig
Das Unionsrecht gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, sich unter bestimmten Umständen und insbesondere aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs auf ihre innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis gegenüber jedem Inhaber eines Führerscheins zu berufen, der seinen ordentlichen
Verweigerung der Ausstellung eines Führerscheins begründet nicht Verweigerung der Anerkennung
Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen ersten
Grundsatz gegenseitiger Anerkennung der Führerscheine darf nicht negiert werden
Hätte ein Mitgliedstaat A die Möglichkeit, die
Der Gerichtshof stellt im Ergebnis fest, dass das Unionsrecht der Regelung eines Aufnahmemitgliedstaats entgegensteht, nach der die
Wohnsitzerfordernis muss erfüllt sein
Hinsichtlich der Voraussetzung des Wohnsitzes weist der Gerichtshof darauf hin, dass das Unionsrecht der Regelung eines Aufnahmemitgliedstaats nicht entgegensteht, die es diesem erlaubt, die
Nationales Gericht muss Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses prüfen
Der Gerichtshof stellt klar, dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, zu prüfen, ob Informationen, die unter Umständen wie denen des vorliegenden Falls erlangt wurden, als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen eingestuft werden können. Außerdem muss es diese Informationen gegebenenfalls bewerten und unter Berücksichtigung aller Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens beurteilen, ob es sich bei ihnen um unbestreitbare Informationen handelt, die belegen, dass der Inhaber des Führerscheins, als dieser ihm ausgestellt wurde, seinen ordentlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis – Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: 16 A 2527/07, 16 A 1456/08, 16 A 1529/09]) - Ausländische EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis oder bei noch laufender Sperrfrist automatisch ungültig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.08.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.10, BVerwG 28.10 und BVerwG 9.11]) - Europäischer Gerichtshof muss erneut zum "Führerscheintourismus" entscheiden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2010
[Aktenzeichen: 11 B 09.3093]) - „Führerscheintourismus“: Ausländischer EU-Führerschein ohne Wohnsitz im Ausland in Deutschland nicht gültig
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.05.2011
[Aktenzeichen: C-184/10])
Jahrgang: 2012, Seite: 1341 NJW 2012, 1341
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Dokument-Nr. 13128
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