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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.11.2022
- C-646/20 -
EuGH: Standesamt-Scheidung im EU-Ausland ist anzuerkennen
Im EU-Ausland durchgeführte nichtgerichtliche Scheidung ist in Deutschland automatisch anzuerkennen
Automatische Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen: Eine von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine Entscheidung im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Im Jahr 2013 heirateten TB, eine deutsche und italienische Staatsangehörige, und RD, ein italienischer Staatsangehöriger, in Deutschland. Im Anschluss an ein außergerichtliches Scheidungsverfahren nach italienischem Recht stellte ihnen im Jahr 2018 der befasste italienische
„Entscheidung“ über Ehescheidung auch durch nicht gerichtlichen Behörden möglich
Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass eine von einem Standesbeamten des Ursprungsmitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die
Prüfungserfordernis maßgebliches Kriterium
Darüber hinaus verweist der Gerichtshof auf seine Rechtsprechung, wonach von der Brüssel-IIa-Verordnung nur Ehescheidungen erfasst werden, die entweder von einem staatlichen Gericht oder von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Kontrolle ausgesprochen werden, was reine Privatscheidungen ausschließt. Daraus leitet er ab, dass jede Behörde, die eine „Entscheidung“ zu treffen hat, die Kontrolle über den Ausspruch der
„Entscheidung“ hier automatisch anzuerkennen
In Bezug auf die vorliegende Rechtssache stellt der Gerichtshof fest, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2022
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32373
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