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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.03.2019
- C-681/17 -
Widerrufsrecht für online bestellte Matratzen gilt auch bei entfernter Schutzfolie
Matratze kann mittels Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig gemacht werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs auch für eine Matratze gilt, deren Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Wie bei einem Kleidungsstück kann davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer in der Lage ist, die Matratze mittels einer Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig zu machen, ohne dass den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht genügt würde.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte Herr Sascha Ledowski über die Website des deutschen Onlinehändlers slewo eine
Händler verweigert Rücknahme
Nach Auffassung von slewo konnte Herr Ledowski das Widerrufsrecht, das dem Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs normalerweise 14 Tage lang zusteht, nicht ausüben. Die Verbraucherschutzrichtlinie* schließe nämlich das Widerrufsrecht für "versiegelte Waren ..., die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde", aus.
BGH erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Der mit dem Rechtsstreit befasste Bundesgerichtshof ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie. Insbesondere wollte er wissen, ob eine Ware wie eine
EuGH bejaht Ausübung des Widerrufsrechts
Mit seinem Urteil verneinte der Gerichtshof diese Frage. Folglich sei der Verbraucher nicht an der Ausübung seines Widerrufsrechts gehindert, weil er die Schutzfolie einer im
Widerrufsrecht gibt Verbraucher angemessene Bedenkzeit zur Probe und Prüfung der Ware
Der Gerichtshof wies darauf hin, dass das Widerrufsrecht den Verbraucher in der besonderen Situation eines Verkaufs im Fernabsatz schützen solle, in der er keine Möglichkeit habe, die Ware vor Vertragsabschluss zu sehen. Es solle also den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergebe, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt werde, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, soweit dies erforderlich ist, um ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen.
Beschaffenheit einer Ware kann Versiegelung der Verpackung aus Hygienegründen grundsätzlich rechtfertigen
Was den hier in Rede stehenden Ausschluss anbelangt, sei es die Beschaffenheit einer Ware, die die Versiegelung ihrer Verpackung aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen rechtfertigen könne. Die Entfernung der Versiegelung der Verpackung einer solchen Ware lasse daher die Garantie in Bezug auf
Keine Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Matratzen
Eine
Auch benutzte Matratze ist wiederverwendbar
Zum einen sei nämlich nicht ersichtlich, dass eine solche
Matratzen mit Kleidung vergleichbar
Zum anderen könne eine
Verbraucher haftet für Wertverlust einer Ware durch unsachgemäße Behandlung
Der Gerichtshof betonte allerdings, dass der Verbraucher gemäß der Richtlinie für jeden
Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 304, S. 64).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm)
- Hygienesiegel für Sexspielzeug im Onlinehandel zulässig
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.11.2016
[Aktenzeichen: 4 U 65/15]) - Widerrufs- und Rückgaberecht bei Online-Bestellungen besteht nur bei erkennbarem Kauf als Verbraucher
(Amtsgericht München, Urteil vom 10.10.2013
[Aktenzeichen: 222 C 16325/13])
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Dokument-Nr. 27228
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