Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuGRZ 2008, 552
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ),
Jahrgang: 2008, Seite: 552
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuGRZ 2008, 552:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom02.07.2008
- 1 BvR 3006/07 -
Kirchenaustritt darf Geld kosten
Für den Austritt aus der Kirche dürfen Gebühren erhoben werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Falle eines Katholiken aus Köln entschieden, der sich gegen eine Gebühr von 30,- EUR für den Kirchenaustritt wandte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuGRZ 2008, 552 wird teils auch als „EuGRZ 08, 552“, „EuGRZ 2008, S. 552“ oder „EuGRZ 08, S. 552“ zitiert.