Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuGRZ 2013, 316
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 316
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuGRZ 2013, 316:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuGRZ 2013, 316 wird teils auch als „EuGRZ 13, 316“, „EuGRZ 2013, S. 316“ oder „EuGRZ 13, S. 316“ zitiert.