Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuGRZ 2013, 79
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 79
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuGRZ 2013, 79:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom19.02.2013
- 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09 -
Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig
Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Sukzessivadoption auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuGRZ 2013, 79 wird teils auch als „EuGRZ 13, 79“, „EuGRZ 2013, S. 79“ oder „EuGRZ 13, S. 79“ zitiert.