wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 25.03.2009
T-191/07 -

EU-Gericht: Budvar-Brauerei gewinnt Markenstreit

Anheuser-Busch, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Das Europäische Gericht Erster Instanz hat die Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) bestätigt, den Begriff "Budweiser" nicht als Gemeinschaftsmarke insbesondere für Bier zugunsten der amerikanischen Brauerei Anheuser-Busch einzutragen. Das Recht zur kommerziellen Nutzung des Begriffs "Budweiser" für Bier wurde nämlich in Deutschland und in Österreich bereits der tschechischen Brauerei Budìjovický Budvar zugewiesen.

Im Jahr 1996 beantragte die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung des Wortzeichens „BUDWEISER“ als Gemeinschaftsmarke für folgende Waren: „Bier, Ale, Porter, alkoholische und alkoholfreie Malzgetränke“.

Budìjovický Budvar erhob Widerspruch gegen die Eintragung

Die tschechische Brauerei Budìjovický Budvar erhob Widerspruch gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke, der sich gegen sämtliche angemeldeten Waren richtete. Zur Begründung ihres Widerspruchs machte Budìjovický Budvar ältere, für Bier eingetragene internationale Marken und Ursprungsbezeichnungen geltend, die den Begriff „Budweiser“ enthielten.

HABM wies die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch zurück

Das HABM wies die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch mit der Begründung zurück, dass die Anmeldemarke mit der u. a. in Deutschland und Österreich geschützten älteren internationalen Wortmarke BUDWEISER identisch sei. Das HABM stellte fest, dass die in der Markenanmeldung der amerikanischen Brauerei genannten Waren mit den von der älteren Marke umfassten Waren „Biere aller Art“ größtenteils identisch seien. Angesichts der Markenidentität und der offensichtlichen Ähnlichkeiten zwischen den in Rede stehenden Waren gab das HABM dem Widerspruch der tschechischen Brauerei auch in Bezug auf alkoholfreie Malzgetränke statt.

Anheuser-Busch klagt gegen die Entscheidung des HABM

Anheuser-Busch hat gegen die Entscheidung des HABM eine Klage beim Gericht erster Instanz erhoben. Das Gericht stellt zunächst fest, dass Anheuser-Busch in der Lage war, sich während des Verfahrens vor dem HABM zur Gültigkeit der älteren Marke zu äußern, und dass daher keine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör vorliegt. Es weist hierzu darauf hin, dass Budìjovický Budvar die Gültigkeit dieser Marke im Verfahren vor dem HABM ordnungsgemäß nachgewiesen hat.

Ausserdem weist das Gericht das Argument von Anheuser-Busch zurück, wonach es die verspätet von Budìjovický Budvar zur Stützung ihres Widerspruchs eingereichten Unterlagen nicht hätte berücksichtigen dürfen. Das HABM verfügt nämlich über ein weites Ermessen, um darüber zu befinden, ob solche Unterlagen zu berücksichtigen sind oder nicht.

Richter: Budìjovický Budvar hat eine ältere Marke

Sodann stellt das Gericht fest, dass Budìjovický Budvar Werbeanzeigen und Rechnungen vorlegen konnte, die die ältere Marke enthalten und im Hinblick auf die Vermarktung von Bier innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veröffentlichung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch an Kunden in Deutschland und Österreich gerichtet waren. Es ist der Auffassung, dass diese Werbeanzeigen und Rechnungen den Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke durch die tschechische Brauerei darstellen. Folglich hat Budìjovický Budvar diese Marke zu Recht geltend gemacht, um der Eintragung der von Anheuser-Busch angemeldeten Marke insbesondere für Bier zu widersprechen.

Zu den alkoholfreien Malzgetränken schließlich führt das Gericht aus, dass die Anmeldung von Anheuser-Busch auch im Hinblick auf diese Waren zurückzuweisen ist, da sie den von der älteren Marke umfassten Waren „Biere aller Art“ ähnlich sind. In diesem Zusammenhang merkt das Gericht an, dass die Beschreibung „Biere aller Art“ auch alkoholfreies Bier einschließt, bei dem es sich definitionsgemäß um ein alkoholfreies Malzgetränk handelt.

Verwechslungsgefahr

Eine solche Ähnlichkeit führt zu einer Verwechslungsgefahr bei den deutschen und österreichischen Verbrauchern, die glauben könnten, dass unter der Marke BUDWEISER verkaufte alkoholfreie Getränke denselben Ursprung haben wie Bier, das unter der Marke BUDWEISER verkauft wird.

Aus diesen Gründen weist das Gericht die Klage von Anheuser-Busch insgesamt ab.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Markenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bier | Eintragung | Gemeinschaftsmarke | Marke | Verwechslungsgefahr

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7632 Dokument-Nr. 7632

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7632

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?