Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2005, 809
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2005, Seite: 809
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2005, 809:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom05.10.2004
- 9 WF 111/04 -
Ehefrau wohnt mit Liebhaber in vormaligem ehelichen Hausanwesen zusammen: Recht des Ehemanns zur sofortigen Scheidung
Hat die Ehefrau mit einem anderen Mann ein außereheliches Verhältnis und zieht dieser in das vormalige eheliche Hausanwesen ein, so kann sich der Ehemann ohne das Trennungsjahr abzuwarten sofort scheiden lassen. Denn das "Weiter-miteinander-verheiratet-sein" würde in einem solchen Fall eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB für den Ehemann darstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2005, 809 wird teils auch als „FamRZ 05, 809“, „FamRZ 2005, S. 809“ oder „FamRZ 05, S. 809“ zitiert.