Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2006, 265
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2006, Seite: 265
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2006, 265:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2006, 265 wird teils auch als „FamRZ 06, 265“, „FamRZ 2006, S. 265“ oder „FamRZ 06, S. 265“ zitiert.