Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2018, 932
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 932
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2018, 932:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom05.02.2018
- II-8 UF 58/15 -
Richter einer Unterhaltssache ist selbst Mandant des Anwalts der Gegenseite in einer Unterhaltssache: Besorgnis der Befangenheit besteht
Soll ein Richter in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden, so besteht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter sich in eigener Sache vom Anwalt der Gegenseite ebenfalls in einer nachehelichen Unterhaltssache vertreten lässt. Der Richter kann daher gemäß § 42 ZPO erfolgreich abgelehnt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2018, 932 wird teils auch als „FamRZ 18, 932“, „FamRZ 2018, S. 932“ oder „FamRZ 18, S. 932“ zitiert.