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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.2016
- 6 K 2803/15 -
Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur ist nicht gemeinnützig
"Grillsport" kann nicht als Sport oder Kunst angesehen werden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst und der technischen Grillkultur verneint.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein eingetragener
Bloße Teilnahme an Meisterschaften erfüllt nicht Sportbegriff
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Kläger nach seiner Satzung nicht die Voraussetzungen für eine
Grillkultur stellt keine Kunst dar
Die Förderung der Kochkunst und der Grillkultur diene nicht der Förderung von Kunst und Kultur. Die Grillgerichte seien nicht das Ergebnis einer persönlichen, besonderen schöpferischen Gestaltung der Mitglieder des Klägers. Die Grillkultur, insbesondere durch Neu- und Nachbau von historischen Grillgeräten, stelle keine Kunst dar. Sie zähle nicht zu den geistigen und künstlerischen Ausdrucksformen eines Volkes. Sie fördere damit auch nicht das traditionelle Brauchtum. Fehle dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 23611
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