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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2009
- 12 K 9380/04 B -
Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften europarechtskonform
Verpflichtung zur doppelten steuerlichen Begünstigung besteht nicht
Das Verbot der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten, die durch steuerfreie Auslandseinkünfte veranlasst sind, sowie von vorweggenommenen Werbungskosten, die gem. § 3 c EStG auf steuerfreie Auslandseinkünfte zielen, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Dies hat das Finanzgericht Berlin Brandenburg entschieden.
Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einnahmenerzielung stehen. Sie sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, weil ein Steuerpflichtiger nur seine Nettoeinnahmen, also die Einnahmen abzüglich der dafür aufgewandten Kosten, versteuern soll. Das gilt aber nicht für
Finanzgericht beruft sich auf Rechtsprechung des EuGH
Dem folgte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nicht. Die Richter befanden, dass eine Verpflichtung, die Kläger durch die Steuerfreistellung der ausländischen Einnahmen einerseits und die steuermindernde Anerkennung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen andererseits doppelt zu begünstigen, auch unter Berücksichtigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2009
Quelle: ra-online, FG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 8368
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