Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2009
- 11 V 2481/09 A(E) -
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmeraufwendungen
Streit um häusliches Arbeitszimmer
Das Finanzgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung im vorläufigen Rechtsschutz ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der seit dem Veranlagungszeitraum 2007 geltenden Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer bejaht.
Die Antragsteller sind Eheleute. Der Ehemann erzielte Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als freier Journalist. Die Ehefrau war als Bauingenieurin im Außendienst nichtselbständig tätig. In ihren Steuererklärungen für die Streitjahre machten sie Aufwendungen für das Arbeitszimmer der Ehefrau als
Die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
Der Senat bejahte zunächst das Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Die Tatsache, dass das Finanzamt die Steuerfestsetzungen für die Jahre 2007 und 2008 im Hinblick auf die Anwendung der Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i.d.F. des StÄndG 2007 (i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) für vorläufig im Sinne des § 165 AO erklärt hatte, stünde dem nicht entgegen. Auch in der Sache hielt der Senat den Antrag für begründet. Er verwies auf den Beschluss des FG Münsters vom 8. Mai 2009 (1 K 2872/08 E), das den dortigen Rechtsstreit dem BVerfG (2 BvL 13/09) vorgelegt hat. Letztlich ließ der Senat jedoch offen, ob er die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i.d.F. des StÄndG 2007 ebenfalls für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2009
Quelle: ra-online, Finanzgerichts Düsseldorf
- Finanzgericht Münster hält Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig
(Finanzgericht Münster, Beschluss vom 08.05.2009
[Aktenzeichen: 1 K 2872/08 E]) - Eingeschränkter Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zulässig
(Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.06.2009
[Aktenzeichen: 7 V 76/09]) - Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann Werbungskosten für häuslichen Arbeitsplatz geltend machen
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.08.2009
[Aktenzeichen: VI B 69/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8571
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8571
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.