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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.06.2009
- 7 V 76/09 -
Eingeschränkter Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zulässig
Finanzgericht Niedersachsen äußert erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern
Einem Lehrerehepaar kann im Zuge vorläufig gewährten Rechtschutzes Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, da das Zimmer zur Erwerbssicherung unentbehrlich ist. Dies hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.
Seit 2007 sind Aufwendungen für ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 04.06.2009
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Dokument-Nr. 7952
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