Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2018
- 4 K 1063/17 Erb -
Erbschaftsteuerbefreiung gilt nicht für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück
Im Grundbuch auf eigener Nummer eingetragenes Flurgrundstück nicht von Steuerbefreiungsvorschrift erfasst
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sogenanntes Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits ist die Witwe und Alleinerbin des Erblassers. Der Erblasser war Eigentümer von zwei Flurstücken, die aneinander angrenzen und im Grundbuch auf verschiedenen Blättern eingetragen sind. Das Flurstück 1 (ca. 1.800 qm) ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Flurstück 2 (ca. 1.700 qm) ist unbebaut. Beide Flurstücke sind aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten Baugenehmigung einheitlich eingefriedet. Die Klägerin nutzt beide Flurstücke zu eigenen Wohnzwecken. Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer begehrte sie für beide Flurstücke die Anwendung der
Finanzamt verneint Anwendungsbereich der Steuerbefreiungsvorschrift für unbebautes Flurstück
Das beklagte Finanzamt gewährte die
Erbin erhebt Klage
Mit der Klage begehrte die Klägerin die Steuerfreistellung des Erwerbs beider Flurstücke. Sie machte geltend, dass es sich im Hinblick auf die einheitliche Bezeichnung und Adresse sowie Nutzung der Grundstücke nach der Verkehrsanschauung um eine wirtschaftliche Einheit handele.
FG verneint Möglichkeit der Erbschaftsteuerbefreiung
Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf nicht gefolgt und führte zur Begründung aus, dass der Begriff des mit einem Familienheim bebauten Grundstücks nicht an den Begriff der wirtschaftlichen Einheit anknüpfe. Es komme daher nicht darauf an, ob die Flurstücke 1 und 2 eine wirtschaftliche Einheit bilden, was aber als zutreffend unterstellt werden könne. Vielmehr sei dieser Begriff in einem zivilrechtlichen Sinn zu verstehen. Demnach sei ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2018
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26002
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26002
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.