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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2022
- 7 K 504/22 K -
Zur Unwirksamkeit einer durch einen Rechtsanwalt nach dem 1.1.2022 übermittelten Klage per Telefax
Per Telefax eingelegte Klage unwirksam
Das FG Düsseldorf hat zur Unwirksamkeit einer durch einen Rechtsanwalt nach dem 1.1.2022 übermittelten Klage per Telefax und zur Ordnungsmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, die für die Möglichkeit einer elektronischen Klageerhebung auf §§ 52a, 52d FGO hinweist, entschieden.
Am 14.03.2022 erhob die Klägerin, vertreten durch eine Rechtsanwaltssozietät, Klage. Die Klageschrift ging per
Einreichung der Klageschrift als elektronisches Dokument zwingend
Mit Urteil vom 23.11.2022 wies das FG die Klage ab. Die mit Schriftsatz vom 14.03.2022 per
Wiedergabe des Gesetzeswortlauts über die Form des Rechtsbehelfs ausreichend
Die zweite Einreichung der Klageschrift am 29.03.2022 sodann als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2023
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32542
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