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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.09.2011
- 1 K 43/11 -
Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerbürger
Hinweise im „Kleingedruckten“ der Steuerformulare schließen nachträgliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen nicht ohne weiteres aus
Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines Steuerpflichtigen stattgegeben, der Unterhaltszahlungen an seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes erst erklärt hatte, nachdem sein Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig geworden war.
Der Kläger lebt mit der Mutter seines im Jahr 2007 geborenen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Seine Steuererklärung für das Jahr 2008 gab er elektronisch mit ElsterFormular ab, ohne seine
Ablehnungsbescheid des Finanzamtes vom FG aufgehoben
Der Kläger wandte sich an das Finanzgericht Hamburg, das den ablehnenden Bescheid aufhob und das Finanzamt verurteilte, die
ElsterFormular nicht hinreichend deutlich
Ein solcher Fall habe beim Kläger jedoch nicht vorgelegen, weil die Steuererklärungsunterlagen, insbesondere in ElsterFormular, nicht hinreichend deutlich gewesen seien. Die Erläuterungen zur "Anlage Unterhalt" befasse sich lediglich mit Zahlungen an unterhaltsberechtigte Personen wie Eltern, Großeltern und Kinder. Erst bei genauerer Durchsicht der Anlage fände sich an ihrem Ende eine Erwähnung der Kindesmutter. Dem Kläger sei daher keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2011
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 12394
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