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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2016
- 2 K 31/15 -
Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung
Änderung von Steuerbescheiden für die Vorjahre
Die zum Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze können auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Streitfall betrieb der Kläger einen Imbissbetrieb an einer U-Bahnstation in Hamburg. Nach einer
Klage gegen Zuschätzung erfolglos
Mit seiner Klage machte der Kläger - erfolglos - geltend, seine vermeintlich nicht erklärten Wareneinkäufe im Jahr der
Behaupteten Unterschiede nicht nachweisbar
Für die insbesondere wegen der Mängel der Kassenführung veranlassten Zuschätzungen bilden auch die Ermittlungsergebnisse aus der späteren Zeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2016
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ ra-online
- Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt AZ: X B 32/16
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Dokument-Nr. 22853
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