wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 15.03.2017
4 K 18/17 -

Auch in polnischer Sprache verfasste Klageschrift kann rechtswirksam und damit fristwahrend sein

Fremdsprachige Schriftsätze mit ausreichenden Anhaltspunkten für Vorliegen eines Klage- oder Rechts­schutz­begehren sind von Amtswegen zu übersetzen

Das Finanzgericht Hamburg hat eine in polnischer Sprache verfasste Klageschrift als rechtswirksam und damit auch fristwahrend angesehen. Er weicht damit von der ganz herrschenden Meinung in Judikatur und Literatur ab, die nicht in deutscher, sondern in einer fremden Sprache abgefasste Klageschriften für nicht rechtserheblich und damit auch nicht fristwahrend hält.

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht bei dem entgegen § 184 Satz 1 GVG nicht in deutscher Sprache abgefassten Schriftsatz wegen der Erwähnung eines Hauptzollamtes und eines für ihn typischen Aktenzeichens erkennen können, dass es sich um eine Klage handeln könnte. Die vom Senatsvorsitzenden veranlasste Übersetzung ergab dann, dass der Kläger gegen den "Beschluss vom ... Berufung" einlegen wollte und um erneute "Prüfung" dieser "Angelegenheit" bat. Das Finanzgericht Hamburg behandelte die Klage als zulässig.

Finanzgericht sieht sich von Amts wegen zur Einholung einer Übersetzung veranlasst

Das Gericht verwies auf eine Verpflichtung der Gerichte, fremdsprachige Schriftsätze, die - wie im zu entscheidenden Fall - hinreichende Anhaltspunkte dafür enthalten, dass es sich hierbei um ein Klage- oder sonstiges Rechtsschutzbegehren handeln könnte, von Amts wegen übersetzen zu lassen. Diese Verfahrensweise hält das Finanzgericht im Hinblick auf die auch für Ausländer geltenden Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nach Art. 20 Abs. 3 GG, des in Art. 3 Abs. 3 GG verankerten Benachteiligungsverbots wegen der Sprache und der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG für geboten. Angesichts dieser Gewährleistungen, die auf Effektivität angelegt sind und auch ausländischen Klägern eine tatsächliche gerichtliche Überprüfung der sie belastenden Verwaltungsbescheide eröffnen, sah sich das Finanzgericht veranlasst, von Amts wegen eine Übersetzung des innerhalb der Klagefrist bei Gericht eingegangenen Schriftsatzes des Klägers einzuholen.

Klage im Ergebnis unbegründet

Im Ergebnis hatte der Kläger allerdings keinen Erfolg, weil das Finanzgericht seine Klage nach Prüfung mit Gerichtsbescheid als in der Sache unbegründet abwies.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2017
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verfahrensrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Frist | Klage | Polen | polnischer | polnisches | Übersetzung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24584 Dokument-Nr. 24584

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung24584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?