wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.03.2005
6 K 865/03 -

Anzeige wegen Steuerhinterziehung: Informatenschutz

Finanzamt muss Verdächtigen nicht mitteilen, wer ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hat

Ein Finanzamt muss einem Verdächtigen nicht mitteilen, wer ihn wegen Steuerhinterziehung angezeigt hat. Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hervor.

Das Finanzamt kann nach Ansicht des Gerichts den Antrag auf Namensnennung ablehnen, wenn die körperliche Unversehrheit des Informanten gefährdet sei. Dabei reiche eine "gewisse Wahrscheinlichkeit" für die "Gefährdung von Leib und Leben" bereits aus.

Im Fall verlangte ein Verdächtiger Einsicht in die Ermittlungsakten. Er wurde verdächtigt, die Umsatzsteuer verkürzt und Kapitaleinkünfte verschwiegen zu haben. Der "Tippgeber" fürchtete um sein Leben und bat die Behörden nicht genannt zu werden. Als der Beschuldigte Einsicht in die Ermittlungsakten verlangte, entfernte die Behörde zuvor die Unterlagen, die Aufschluss auf die Auskunftsperson gaben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 829 Dokument-Nr. 829

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil829

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?