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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28.07.2021
- 9 K 234/17 -
Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims kein privates Veräußerungsgeschäft
Veräußerung eines Mobilheims stellt kein privates Veräußerungsgeschäft nach EStG dar
Das Niedersächsische Finanzgericht hat - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbesteuerung unterliegen kann.
Im Streitfall hatte der Kläger 2011 ein sog.
FG: Kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinn des EStG
Nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichts stellt die isolierte Veräußerung eines Mobilheims selbst dann kein
Gebäude sind keine eigenständigen Objekte eines Grundstücksverkaufs
Das Niedersächsische Finanzgericht stellt insoweit im Wesentlichen auf den Wortlaut des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ab, wonach Gebäude nur in die Berechnung eines Bodenveräußerungsgewinns einzubeziehen sind, m.a.W. nur einen Berechnungsfaktor darstellen und damit kein eigenständiges Objekt eines privaten Grundstücksveräußerungsgeschäftes sein können. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift wegen einer vom Finanzamt angenommenen Vergleichbarkeit eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden mit einem – unter die Vorschrift fallenden – Erbbaurecht lehnte das Niedersächsische Finanzgericht ab.
Revision zugelassen
Die vom Niedersächsischen Finanzgericht zugelassene Revision ist unter dem Aktenzeichen IX R 22/21 beim Bundesfinanzhof anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2021
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30823
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