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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 15.06.2015
- 4 K 19/15 -
Erteilung von Englischunterricht einer Privatlehrerin für Grund- und Vorschulkinder ist steuerfrei
Umsätze von Privatlehrerin müssen nicht versteuert werden
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgerichts hat entschieden, dass die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt seit 2003 als Franchisenehmerin ein Lernstudio, in dem sie Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren Kenntnisse der englischen Sprache vermittelt. Hierzu erteilte sie in den Streitjahren 2008 bis 2012 Gruppenunterricht in verschiedenen Kindertagesstätten und an einer
Finanzgericht gibt Klage statt und bejaht Anspruch auf Steuerbefreiung
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht gab der Klage statt, da der von der Klägerin erteilte Englischunterricht auf die Vermittlung von Grundkenntnissen der englischen Sprache ausgerichtet war und als "klassisches" Schulfach zum
Revision nicht zugelassen
Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen, da die Rechtsgrundsätze zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21686
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