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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 09.07.2009
- 7 K 97/08.DA (3) -
Die musikalische Früherziehung von Kleinkindern in Musikschulen unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht
Musikalische Früherziehung dient der Ausbildung
Das Verwaltungsgerichts Darmstadt hat der Klage einer Musikschule gegen das Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis stattgeben und festgestellt, dass bereits die musikalische Früherziehung von Säuglingen und Kleinkindern unter drei Jahren der Ausbildung dient und die Musikschule insoweit von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist.
Das Staatliche Schulamt hatte der privaten
Finanzamt bat um Überprüfung
Nachdem das Finanzamt Groß-Gerau das Staatliche Schulamt um Überprüfung und Änderung der Bescheinigung im Hinblick auf die Programmpunkte "Musikgarten für Babys" und "Musikgarten für Kleinkinder" gebeten hatte, hob das Staatliche Schulamt seine Bescheinigung, soweit sie sich auf Kleinkinder unter drei Jahren bezog, auf. Die
Richter geben Musikschule Recht
Die Kammer führt in ihrer Entscheidung aus, das beklagte Land habe die Bescheinigung zu Unrecht geändert. Die anzuwendende Norm des § 4 Nr. 21 a) bb) UStG beruhe auf einer Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 (Richtlinie 77/388/EWG). Danach befreien die Mitgliedstaaten die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, den Schul- und Hochschulunterricht, die Ausbildung, die Fortbildung oder die berufliche Umschulung sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung von der Steuer.
Musikschule von Umsatzsteuerpflicht befreit
Da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 07.08.2009
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Dokument-Nr. 8273
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