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Finanzgericht Köln, Beschluss vom 07.07.2009
- 13 V 1232/09 -
FG Köln: Zeitnahe Betriebsprüfungen "im Jahrestakt" sind bedenklich
Verkürzung des Prüfungszeitraums für einen Großbetrieb nicht immer vorteilhaft
Betriebsprüfungen, die im Jahrestakt gegen den ausdrücklichen Willen des betroffenen Unternehmens durchgeführt werden, können die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschreiten und sind daher als bedenklich einzustufen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Nach der Betriebsprüfungsordnung unterliegen sog. Großbetriebe der lückenlosen Anschlussprüfung. Jeder Prüfungszeitraum schließt an den vorherigen Prüfungszeitraum an, so dass im Ergebnis jeder Veranlagungszeitraum vom Betriebsprüfer des Finanzamts überprüft wird. In der Vergangenheit wurden im Rahmen einer Prüfung regelmäßig drei oder mehr Jahre überprüft, so dass die Unternehmen bisher nicht jedes Jahr die
Vorteil größerer Zeitnähe steht Nachteil des höheren Aufwands gegenüber
Vor diesem Hintergrund hält das Finanzgericht Köln es grundsätzlich für bedenklich, ob die in Nordrhein-Westfalen eingeführte zeitnahe
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln vom 18.08.2009
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Dokument-Nr. 8319
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