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Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2017
- 5 K 2938/16 -
FG zur Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie inkl. gebrauchten Gegenständen
Zu hoch angesetzter Preis für bewegliche Gegenstände vom Finanzamt nachzuweisen
Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und im notariellem
Finanzamt erhebt Grunderwerbsteuer auf Teilbetrag
Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag
Finanzamt trägt Nachweis- und Feststellungslast über unrealistischem Verkaufswert
Hiergegen wehrten sich die Kläger erfolgreich vor dem Finanzgericht Köln. Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass die in einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2018
Quelle: Finanzgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 26200
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