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Finanzgericht Köln, Urteil vom 05.11.2009
- 6 K 3931/08 -
FG Köln: Bekanntgabe durch Finanzamt per Computer-Fax unwirksam
Keine Rechtswirkung bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur
Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax (so genannte Ferrari-Fax-Verfahren) übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wendete der Kläger ein, dass er die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes nicht erhalten habe, obwohl das
Unklarheit in der Rechtsprechung hinsichtlich eines Computer-Faxes
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen, da in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt ist, ob ein Computer-Fax überhaupt ein elektronisches Dokument ist und ob bei einer Einspruchsentscheidung auf eine qualifizierte elektronische
Entscheidung eines anderen Verfahrens
In diesem Zusammenhang hat ein anderer Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem vorhergehenden Urteil vom 11.03.2009, AZ 5 K 1396/05 entschieden, dass ein
Gründe für eine elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2010
Quelle: ra-online, FG Köln
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Dokument-Nr. 9143
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