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Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2010
- 8 K 3038/08 -
FG Köln: Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei
Domainverkauf weist keinen steuerbaren Bezug zu Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes auf
Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger in dem Verfahren 1999 bei der DENIC eine Internet-Domain registrieren lassen und diese 2001 für 15.000,- DM verkauft. Das Finanzamt sah hierin eine nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuernde sonstige Leistung. Denn der Kläger habe gegen Zahlung eines Entgelts auf seine Nutzungsmöglichkeit der
Kläger hat Recht an Domain mit Verkauf endgültig verloren
Dem ist das Finanzgericht Köln in seinem Urteil nicht gefolgt. Eine sonstige Leistung setze voraus, dass der Kläger aus einem eigenen Recht die
BFH muss entscheiden, ob Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da der Bundesfinanzhof bisher noch nicht entschieden hat, ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2010
Quelle: ra-online, FG Köln
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Dokument-Nr. 9651
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