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Finanzgericht Köln, Urteil vom 01.08.2006
- 8 K 4006/03 -
Kinderbetreuungskosten aus dem Jahre 2001 als Werbungskosten absetzbar
Begünstigung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gilt "ab der ersten Mark"
Zusammenlebende Eltern, die beide erwerbstätig waren, können für das Jahr 2001 Kinderbetreuungskosten "ab der ersten Mark" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Der Senat stützte sich bei seiner Entscheidung insbesondere auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.3.2005. Danach seien nach dem Gebot der Steuergerechtigkeit erwerbsbedingte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Köln vom 16.10.2006
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Dokument-Nr. 3199
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