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Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.04.2016
- 9 K 667/14 -
Umsatzsteuer: FG zur Ermittlung der Kleinunternehmergrenze
Erleichterung für Gebrauchtwagenhändler
Liegt der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro, dann wird von Gebrauchtwagenhändlern keine Umsatzsteuer erhoben. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenhändler geklagt, der in den Jahren 2009 und 2010 jeweils Umsätze in Höhe von ca. 25.000 Euro erzielt hatte. Da er seine Fahrzeuge von Privatpersonen ohne
Für Gesamtumsatzermittlung nur Differenzumsätze maßgeblich
Das Finanzgericht Köln kam nunmehr zu dem Ergebnis, dass auch bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen ist und gab der Klage statt. Der Senat stützte seine Entscheidung unmittelbar auf Art. 288 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Danach könnten bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung Umsätze nur insoweit herangezogen werden, wie sie auch tatsächlich der Besteuerung unterliegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2016
Quelle: Finanzgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 22863
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