Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht München, Beschluss vom 18.01.2013
- 3 V 3225/12 -
Umsätze einer Escort Agentur unterliegen der Umsatzsteuer
Finanzgericht München bestätigte Steuerfestsetzung des Finanzamts
Der Betreiber einer Escort Agentur ist verpflichtet seine Umsätze zu versteuern, wenn er als Vertragspartner der Kunden in Erscheinung tritt. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Betreiberin einer
Escort Betreiberin musste sämtliche Einnahmen versteuern
Das Finanzgericht München gab dem Finanzamt recht. Die Escort Betreiberin habe sämtliche Einnahmen versteuern müssen. Denn sie sei als Vertragspartnerin der Kunden in Erscheinung getreten.
Schuldner der Escort Leistung ist Umsatzsteuerpflichtig
Das Finanzgericht führte dazu aus, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer unterliegen. Wer Leistender ist, bestimme sich regelmäßig danach, wer zivilrechtlich zur Leistung verpflichtet ist. Dies sei die Betreiberin gewesen.
Escort Betreiberin wickelte vollständig Vertrag ab
Nach Ansicht des Gerichts haben zwischen den Escort Damen und den Kunden keine zivilrechtlichen Beziehungen bestanden. Vielmehr habe die Escort Betreiberin die vollständige vertragliche Abwicklung des Services übernommen. So habe sie überprüft, ob die vom Kunden ausgewählte Dame frei war oder nicht. Ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Kunden und der Dame habe im Vorfeld nicht bestanden. Zudem habe der Kunde nur den "Künstlernamen" der Dame erfahren. Umgekehrt habe sie den Namen des Kunden erst nach erfolgter Buchung erfahren. Die Escort Damen haben daher ausschließlich ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Betreiberin erfüllt.
Escort Agentur war vergleichbar mit Bordell
Darüber hinaus habe nach Auffassung des Finanzgerichts eine Vergleichbarkeit der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Finanzgericht München, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15883
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15883
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.