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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.12.2011
- 1 K 4150/08 E -
Doppelte Haushaltsführung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft möglich
finanzielle Beteiligung an Kosten des Haushalts und Meldung als Erstwohnsitz nicht zwingend erforderlich
Das Finanzgericht Münster hat zu der Frage der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Stellung genommen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls heirateten im Dezember des Streitjahres. Die Klägerin hatte an ihrem Beschäftigungsort während des gesamten Streitjahres eine
Finanzamt erkennt geltend gemachte doppelte Haushaltsführung vor Eheschließung nicht an
Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Aufwendungen für die
Gesamtumstände inklusive Eheschließung lassen auf Verlagerung des Lebensmittelpunkts schließen
Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt und ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Der Lebensmittelpunkt der Klägerin habe am Ort der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 12868
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