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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.11.2018
- 1 K 71/16 E -
Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Finanzamt darf keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn festsetzen
Eine Enteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG dar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das
Veräußerung erfolgte ohne Willen des Besitzers
Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Die hoheitliche Übertragung des Eigentums an dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27368
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