wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.10.2012
10 K 630/11 K -

Ambulante Chemotherapien im Krankenhaus sind nicht steuerpflichtig

Abgabe von Krebsmedikamenten durch Krankenhaus stellt Zweckbetrieb dar

Die Abgabe von Krebsmedikamenten (so genannte Zytostatika) durch ein Krankenhaus im Rahmen ambulanter Chemotherapien stellt einen Zweckbetrieb dar und unterliegt damit nicht der Körperschaftsteuer. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Genau wie die stationäre Behandlung stellt auch die ambulante Chemotherapie eine einheitliche Krankenhausleistung dar.

Verfahren zur möglichen Steuerpflichtigkeit auch beim EuGH anhängig

Zum selben Ergebnis war in einem vergleichbaren Fall bereits der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Februar 2012 gekommen. Dass Medikamentenabgaben im Rahmen ambulanter Chemotherapien umsatzsteuerfrei sind, hatte der 5. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 12. Mai 2011 entschieden. Hierzu ist derzeit ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof (Az. C-366/12) anhängig (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss v. 15.05.2012 - V R 19/11 -).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14888 Dokument-Nr. 14888

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14888

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?