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Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.03.2015
- 11 K 829/14 E -
Aufwendungen für die Modernisierung eines Badezimmers können anteilig zu den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gehören
Modernisierungsmaßnahmen müssen wesentlich sein und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die Modernisierung des Badezimmers anteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören, wenn sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr als selbständiger Steuerberater tätig. Für seine Steuerberatertätigkeit nutzte der Kläger ausschließlich ein
Vorgenommene Modernisierung des Badezimmers erhöht Gebäudewert dauerhaft
Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Die Renovierungs- bzw. Modernisierungskosten seien
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Aufwendungen für einen Hausanschluss können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014
[Aktenzeichen: VI R 56/12]) - Aufwendungen für Sanierung eines Gebäudes wegen konkreter Gesundheitsgefährdungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10])
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Dokument-Nr. 20995
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