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Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.12.2012
- 12 K 3686/09 G,F -
An einen konzernangehörigen Rückversicherer weitergeleitete Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben
Finanzamt muss Prämien der Rückversicherung als Betriebsausgabe anerkennen
Versicherungsprämien sind auch Betriebsausgaben, soweit sie an einen konzernangehörigen Rückversicherer weitergeleitet werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls gehört einem Konzern an, der im EU-Ausland ein eigenes als Versicherungsgesellschaft zugelassenes Rückversicherungsunternehmen für konzernangehörige Gesellschaften gründete. Mit diesem Unternehmen schlossen externe Unternehmen Rückversicherungen für betriebliche Versicherungen der Klägerin ab. Das Finanzamt erkannte den die Rückversicherung betreffenden Teil der von der Klägerin gezahlten Prämien nicht als
FG: Prämien sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig
Das Finanzgericht Münster gab dagegen der Klägerin Recht. Die Erstversicherer seien zwar aufgrund der getroffenen Vereinbarungen lediglich als Zahlstelle für das Rückversicherungsunternehmen anzusehen, so dass die Risiken wirtschaftlich beim konzerneigenen Unternehmen abgesichert seien. Dennoch seien die Prämien in vollem Umfang als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 15030
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